Übernimmt die CDU Strafzahlungen für die Region Hannover wegen Verhinderung von Naturschutzgebieten?

  • Veröffentlicht am: 1. Februar 2019 - 8:45

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Altwarmbüchener Moor, Foto: wikipedia

Übernimmt die CDU Strafzahlungen für die Region Hannover wegen Verhinderung von Naturschutzgebieten?

Die Grüne Regionsfraktion beobachtet in den letzten Monaten, dass die Verordnungen über Naturschutzgebiete von der CDU torpediert werden. Die Grünen vermuten dahinter Einzelinteressen aus Forst -und Landwirtschaft. Naturschutzverordnungen unterliegen strengen Normen und müssen EU-Recht einhalten. Tun sie dieses nicht, ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Doch all das stört die CDU-Politiker nicht. Sie blockieren seit Mai 2018 die Drucksache der Verwaltung zum Schutz des Altwarmbüchener Moores. Sie erhoffen sich wohl ein Aufweichen der Verordnungen, um die Interessen Einzelner durchzusetzen.

Inzwischen wissen wirklich alle, wie wichtig Moorschutz für unser Klima ist. Dazu Ulrich Schmersow, Umweltpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen:  „Die Freistellung der Forstwirtschaft steht den Moorschutzzielen entgegen – erst recht die landwirtschaftliche Bodennutzung mit einer Düngung unter Verwendung von max. 80 kg Stickstoff je ha/Jahr. Der Wert der besonderen Biotope und der vielfältigen Lebensgemeinschaften wird nicht berücksichtigt. Das ist Naturschutz von gestern!“ Ein von Waldbesitzern sowie sonstigen Grundeigentümern gewolltes Landschaftsschutzgebiet kommt aus Sicht von Ulrich Schmersow nicht in Betracht.  „Das Naturschutzgebiet „Altwarmbüchener Moor“ gehört zum europäischen Natura 2000 Schutzgebietssystems und muss als Naturschutzgebiet gesichert werden.“

Gegen Deutschland läuft bereits ein Verfahren gegen Vertragsverletzung bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Aus der Antwort auf eine Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geht hervor, dass mindesten mit einem Pauschalbetrag von 11,83 Millionen Euro zu rechnen ist und mit täglichen Zwangsgeldern von bis zu 861.000 Euro bis zur Beendigung des Verstoßes. Das Ministerium weist besonders darauf hin, darauf dass die Ebene für die finanziellen Sanktionen haftet, in deren Verantwortungsbereich die Pflichtverletzung fällt –hier also die Region Hannover - oder die CDU Regionsfraktion?

 

Hier die Anfrage: PDF icon 2019_anfrage_altwarmbuechener_moor.pdf

 

Ansprechperson:

Ulrich Schmersow, umweltschutzpolitischen Sprecher der Grünen Regionsfraktion