Druck auf dem Wohnungsmarkt – Neue Werte für angemessenen Wohnraum für Beziehende von sozialen Leistungen

  • Veröffentlicht am: 6. Juni 2017 - 9:08

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Birgit Ballweg, Foto: Bündnis90/Die Grünen

Grüne: Neue Methode bildet das tatsächliche Marktgeschehen ab und ist ein großer Fortschritt

„Dass bei der Angemessenheitsberechnung jetzt auch Mietpreise aus aktuellen Wohnungsanzeigen einfließen, ist ein großer Fortschritt und hilft allen Beteiligten“ so Birgit Ballweg aus der Fraktion der Grünen in der Region. "Das ist gerade in Zeiten, wo preiswerter Wohnraum knapp wird, eine notwendige Ergänzung zur Bestimmung der Erstattung der Mietzahlungen bei Personenkreisen nach SGB XII oder SGB II “, ergänzt Ballweg.

Im gestrigen Sozialausschuss wurden neue Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum festgelegt. Dieses betrifft Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten. In zukünftige Neuberechnung fließt jetzt auch eine Marktbeobachtung mit ein. So werden die Grenzen angehoben, wenn sich nicht mindestens 20% der Angebote in dem Marktsegment innerhalb der Angemessenheitswerte befinden. Die Angemessenheitsgrenzen legen fest, wie teuer der Wohnraum von Beziehenden von Sozialleistungen sein darf.